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Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch
bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind, wie z.B. eine Soundanlage oder ein Navi. Mit dem Fahrzeug beförderte Gegenstände sind in der
Kaskoversicherung nicht eingeschlossen. Solche Schäden können über die Hausratversicherung (abhängig vom Tarif) oder eine Transportversicherung abgesichert werden.
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
Hierüber kann eine Grunddeckung erfolgen und es besteht Absicherung bei:
Schäden durch Brand oder Explosion
Schäden durch Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten
ebrauch durch fremde Personen
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
Schäden durch (Dach-)Lawinen
Schäden durch Zusammenstoß mit (Wild-)Tieren
Schäden durch Tierbiss und Folgeschäden daraus
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Glasbruchschäden
In der Regel wird bei der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro je Schadensfall vereinbart. Die Höhe der Selbstbeteiligung hat direkte Auswirkung auf den Beitrag.
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
Die Vollkaskoversicherung rundet den Schutz für ein Fahrzeug ab. Zunächst einmal beinhaltet die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko.
Darüber hinaus aber auch:
Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)
Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden. Auch bei der Vollkaskoversicherung
kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, welche üblicherweise 300 Euro oder 500 Euro je Schadensfall beträgt. Auch hier hat die Höhe der Selbstbeteiligung
Auswirkungen auf die Höhe des Beitrags.
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